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Wer sich ein neues Fahrzeug zulegt, der will sich vorher auch gründlich informieren. Deshalb haben wir hier die wichtigsten und interessantesten Fakten für Sie zusammengetragen. Alle rechtlichen Angaben gelten für die Bundesrepublik Deutschland.

 

Roller-Führerschein

Roller ist nicht gleich Roller - auch nicht führerscheinrechtlich betrachtet. Wir haben hier die Regelungen unter zweierlei Aspekten zusammengefaßt: nach Fahrzeugklasse und nach Fahrerlaubnis. Sie können also entweder nachsehen, welchen Führerschein Sie brauchen, um einen bestimmten Roller zu fahren, oder auch, welche Fahrzeuge Sie mit Ihrem Führerschein fahren dürfen. Sollten dennoch Fragen offen bleiben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Los gehts:

 

Fahrzeugklasse benötigte Fahrerlaubnis
Motorroller 50 cm³   25 km/h wenn Sie vor dem 1.4.1965 geboren sind: keine
sonst: Mofa-Fahrerlaubnis ab 15 Jahre oder jeder andere Führerschein
Motorroller 50 cm³   45 km/h Klasse M ab 16 Jahre
Klassen A, A1 (Motorrad) oder T (Zugmaschine)
Klasse B (Pkw) bzw. Klasse 3
Motorroller 125 cm³   bis 80 km/h Klasse A1 ab 16 Jahre oder A
"alte" Klasse 3 oder 4, wenn vor dem 1.4.1980 erteilt
Motorroller 125 cm³   über 80 km/h Klasse A1 ab 18 Jahre oder A
"alte" Klasse 3 oder 4, wenn vor dem 1.4.1980 erteilt


 

Sie besitzen die Fahrerlaubnis: Diese Roller dürfen Sie fahren:
keine, Geburtstag vor dem 1.4.1965 Mofa-Roller 25 km/h
keine, Geburtstag nach dem 1.4.1965 Elektroroller bis 20 km/h
Mofa-Prüfbescheinigung Mofa-Roller 25 km/h
Klasse 3 oder 4, vor dem 1.4.1980 erteilt Mofa-Roller 25 km/h
Motorroller 50 cm³ 45 km/h
Motorroller 125 cm³ (Geschwindigkeit egal)
Klasse B oder 3, nach dem 1.4.1980 erteilt Mofa-Roller 25 km/h
Motorroller 50 cm³ 45 km/h
Klasse M ab 16 Jahre Mofa-Roller 25 km/h
Motorroller 50 cm³ 45 km/h
Klasse A1 unter 18 Jahre Mofa-Roller 25 km/h
Motorroller 50 cm³ 45 km/h
Motorroller 125 cm³ (Höchstgeschwindigkeit bis 80 km/h)
Klasse A1 ab 18 Jahre Mofa-Roller 25 km/h
Motorroller 50 cm³ 45 km/h
Motorroller 125 cm³ (Geschwindigkeit egal)
Klasse A (Motorrad) beschränkt alle Motorroller bis 25 kW
Klasse A (Motorrad) unbeschränkt alle Motorroller




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